Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten?

Sieht man einer Internetpräsenz das Alter an? Diese Frage stellt sich manch ein Unternehmer, wenn er auf seinen Internetauftritt blickt. „Es ist doch erst drei Jahre her, da haben wir das Ganze mit viel Mühe neu erstellt.“ „So viel hat sich ja bei uns nicht geändert, da muss nichts Neues her“. Solche und andere Argumente hört man, wenn es um das Thema Relaunch geht. Anlässlich der BVWW-Branchentreffen 2018 wurde das Thema vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert.

Um das Ergebnis vorweg zu nehmen. JA! Man sieht einer Internetpräsenz ihr Alter an. Also heißt es handeln, bevor der eigene Internetauftritt peinlich wird.

Anhaltspunkte dafür findet man als erstes im Bereich Gestaltung und Design. Ältere Seiten wirken oft sehr „kleinteilig“ und überladen. Besonders auffällig ist es dann, wenn mobile Endgeräte bei der Ausgabe nicht optimal unterstützt werden. Ist die Seite nicht im responsive Design erstellt, so schließt man fast die Hälfte der Nutzer von einer optimalen Verwendung aus.

Interessante Anregungen für einen Relaunch findet man sehr oft auf Webseiten, die neue Internetauftritte vorstellen und vom Anwender bewertet werden. Dabei handelt es sich nicht nur um die Auftritte großer Konzerne, sondern auch kleiner Unternehmen (z.B. www.awwwards.com).

Aber auch vor der Technik macht der Fortschritt nicht halt. Auffällig ist es, wenn aktuelle Standards nicht berücksichtigt werden und alte GIF-An-imationen oder nicht funktionierende Flash-Intros den Zugang zur Webseite blockieren. Die Nutzung von Frames und ein veraltetes CMS tragen ihr Übriges dazu bei, dass die Webseite in Suchmaschinen nicht oder nur unzureichend gefunden werden und die Pflege keine Freude mehr bereitet. Eine weitere Schwäche sind langsame Ladezeiten beim Aufbau der Seite. Gute Abhilfe bietet hier Google mit seinem Pagespeed-Tool. Neben einer Einschätzung zur Geschwindigkeit der Seite erhält der Nutzer gleich Tipps zur Optimierung seiner Webseite.

Ein wesentlicher Erfolgsbestandteil ist der Gesamteindruck, den der Nutzer beim Besuch einer Webseite und dem zugehörigen Unternehmen erhält. Stimmt die User Experience (UX), dann kann der Kunde innerhalb von Sekunden erfassen „Was bekomme ich für mich?“, und der Besuch wird zum Erfolg. Neben dem Einhalten von Konventionen und dem Schaffen von eindeutigen visuellen Hierarchien (Überschriften größer als der Text, klare Call-to-Action, …) muss der Nutzer durch eine logische Seitennavigation unterstützt werden. Mit Verbandslogos und Kundenbewertungen zeigt der Webseitenbetreiber, dass man ihm vertrauen kann. Leider wird diese Form der Darstellung nur von wenigen BVWW-Mitgliedern genutzt. Verbands- und Arbeitskreislogos sollten verstärkt zum Einsatz kommen.

Ein wichtiges Hilfsmittel zur Erfolgskontrolle der eigenen Webseite ist dabei die Auswertung der Besucherströme auf der eigenen Webseite. Statistiktools wie Google Analytics oder Piwick helfen ausführlich weiter und bieten eine wesentliche Grundlage zur Verbesserung des Seitenaufbaus. Nicht nur die Besucherzahl, sondern auch die Absprungrate ist dabei ein entscheidendes Kriterium.

Wichtig für die inhaltliche Ausrichtung einer Internetpräsenz ist die regelmäßige Überprüfung der Zielgruppe, auf die die Webseite ausgerichtet ist. In die Jahre gekommene Webseiten sind oft reine Informationslager, die nicht erkennen lassen, worauf sie ausgerichtet sind. Stellen Sie (wenn gewünscht) das Produkt in den Mittelpunkt, und prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Zielgruppe an die Webseite. Wo früher oft ein Anfrageformular reichte, gehört heute vielleicht ein Webshop oder ein Konfigurator zum Stand der Technik. Veraltete Inhalte und Weihnachtsgrüße im Sommer sind immer noch am häufigsten in alten Internetpräsenzen anzutreffen. Wer sein Schaufenster nie umdekoriert, wird den vorbeikommenden Besucher nicht in sein Geschäft locken. Daher sollten die Inhalte regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Nutzen Sie neben den Standardtexten auch entsprechende Erweiterungen, die die Auffindbarkeit in Suchmaschinen verbessern.

Fehlende Pflichtinhalte wie Datenschutzerklärung oder ein Cookie-Hinweis sind ebenso negativ wie ein ungenügendes Impressum. Wer den Anforderungen der DSGVO nicht genügt, der läuft Gefahr, abgemahnt zu werden.

Sind alle relevanten Punkte erfüllt, so kann die Homepage mit unterstützenden Produkten/Funktionen erweitert werden. Mittels eines z.B. Chatbots kann man direkt in Kontakt mit dem Besucher der Homepage treten und Fragen beantworten. Mittels eines Marketing Automation Tools kann die Mail-Kommunikation optimiert und automatisiert werden. Über freie Bilddatenbanken erhalten Sie ohne großen Aufwand und Kosten Bildmaterial für eine bessere Gestaltung.

Zusammenfassend kann man sagen, dass keine Homepage für die Ewigkeit gemacht ist. Im Zeitalter der Digitalisierung bedeutet „Ewigkeit“ maximal zwei bis drei Jahre. Wenn Sie sich nicht sicher sind, prüfen Sie die einzelnen Punkte wie Layout, Technik, UX, … und lassen Sie sich unterstützen!

Sie sind am Zug: Keine Homepage ist für die Ewigkeit gemacht. Im Zweifelsfalle lassen Sie sich beim Relaunch unterstützen.